Erklärung zur Barrierefreiheit
instant media ist bemüht, die Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://instantmedia.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der Konformitätsstufe AAA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1” bzw. des BayEGovV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Ausnahmen und nicht konformen Inhalte sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Vereinzelt werden anderssprachige Wörter verwendet und nicht ausgezeichnet
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.11.2025 erstellt.Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel zur Barrierefreiheit oder Informationen zu ausgenommenen Inhalten können Sie an info@instantmedia.de melden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehender Mitteilungen ist:
Marcus Tull
E-Mail: info@instantmedia.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de